Kosten eines Rechtsanwaltes bei Privatkonkurs?

Sie habe schulden, ihr Einkommen wird bereits der Lohn gepfändet und Sie können von dem verbleibenden Existenzminimum nicht leben und sehen keinen Ausweg für Ihre Zukunft? Sie haben keine Kenntnis über die Regulierung von Schulden, sind ausschließlich an Informationen im Internet angewiesen und wissen auch nicht, wie viel kann ein Privatkonkurs kosten, brauche ich dazu einen Rechtsanwalt, kann ich den Privatkonkurs auch selbst durchführen?

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, das Sie erkennen, ihre Schulden vermehren sich ständig, sie sehen finanziell keinen Ausweg mehr, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und haben dadurch verständlicherweise zahlreiche schlaflose Nächte. Um sämtliche private Personen einen Funken Hoffnung und damit einen Lichtblick in eine positive Zukunft zu geben, fühlen wir uns veranlasst, diesen gegenständlichen Aufsatz im Internet zu publizieren, um ihnen ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und gerade auch darzulegen, mit welchen Kosten ist ein Privatkonkurs bzw. Schuldenregulierung verbunden, und wie diese Kosten finanziert werden können!

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist schon seit über 10 Jahren im Bereich der Schuldenregulierung von privaten Personen tätig und haben wir zahlreiche Erfahrungen gesammelt, in welcher Form jede individuelle Person die Kosten einer Schuldenregulierung bzw. eines Privatkonkurses finanzieren kann.

Sofern Sie tatsächlich über keine finanziellen Möglichkeiten verfügen, wird die Sozialleistung der Schuldnerberatung Oberösterreich angeboten, die ihnen ebenfalls in Form eines gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens mit dem Abschluss eines Zahlungsplanes, subsidiär eines Abschöpfungsverfahrens bereinigen kann. Der Zulauf der Schuldnerberatung ist in den heutigen Zeiten sehr hoch und bestehen nur eingeschränkte zeitliche Ressourcen für jeden einzelnen Schuldner.

Der wesentliche Vorteil der Bevollmächtigung Beauftragung unserer Rechtsanwaltskanzlei mit der Regulierung Ihrer Schulden liegt vor allem darin, dass wir mehr zeitliche Ressourcen für jeden einzelnen Klienten haben, sodass wir effektiv und vor allem rasch ihre Schulden regulieren können, was wiederum den finanziellen Nutzen hat, dass die Anhäufung und Vermehrung ihrer Schulden unverzüglich gestoppt werden kann; wir glauben zu behaupten, dass wir durch unsere rasche und effektive Arbeit, ihre Schulden so gering wie möglich halten können. Dies führt zu ihrem persönlichen finanziellen Vorteil, dass keine weiteren Kosten der Betreibung der einzelnen Forderungen sowie auch Zinsen anfallen.

Natürlich arbeiten wir nicht pro bono und sind keine sozialrechtliche Einrichtung, sondern sind unsere anwaltlichen Dienstleistungen entgeltlich und verursachen natürlich zu ihren Lasten Kosten; wir trauen uns jedoch auch zu behaupten, dass aufgrund unserer Beauftragung und unter Berücksichtigung der Kosten unseres Einschreitens, insgesamt nach Regulierung Ihrer Schulden, sie weniger Schulden haben, als ohne unsere anwaltlichen Dienstleistungen; d. h., wenn wir ihre Schulden reguliert haben, ergibt sich insgesamt, sogar unter Berücksichtigung unseres anwaltlichen Honorars, eine wesentlich weniger finanzielle Belastung, als ohne unsere anwaltliche Hilfe.

Nun haben wir wohl die Neugier erwägt, was kostet unsere anwaltliche Dienstleistung und entstehen neben unseren Kosten, auch noch weitere Kosten Privatkonkurs?

Für viele Schuldner, eine sehr entscheidungswesentliche Frage. Vorab verweisen wir auf unseren Aufsatz „Kenne ich den Privatkonkurs mit Eigenverwaltung?“.

Neben den noch zu erwartenden Kosten unseres Einschreitens besteht gemäß § 186 Abs. 1 IO unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, im gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren (= Privatkonkurs) die Eigenverwaltung zu beantragen; d. h. im Wesentlichen, für den Fall der gerichtlichen Zustimmung wird in ihrem Schuldenregulierungsverfahren kein Masseverwalter bestellt und ersparen Sie sich dadurch wesentliche Verfahrenskosten in Höhe von rund EUR 1500,00 (siehe Aufsatz „Kenne ich den Privatkonkurs mit Eigenverwaltung?“).

Für den Fall des Privatkonkurses mit Eigenverwaltung fallen neben den Kosten unseres Einschreitens, lediglich Verfahrenskosten in Höhe von rund EUR 210,00 an. Die Kosten unseres Einschreitens richten sich grundsätzlich nach dem verbindlichen Rechtsanwaltstarif, vor allem nach den Bestimmungen der allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (lAHK 2005). Gemäß § 2 Abs. 1 Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) haben wir als Rechtsanwaltskanzlei die Möglichkeit, unser Honorar dem Grunde nach mit unseren Klienten frei zu vereinbaren. Der anwaltliche Aufwand ist im Rahmen einer Schuldenregulierung bzw. Privatkonkurses grundsätzlich von nachfolgenden messbaren Parametern abhängig:

  1. Höhe der Verbindlichkeiten bzw. Schulden?
  2. Anzahl der Gläubiger?
  3. Struktur der Gläubiger: Banken, Finanzamt, Sozialversicherungsträger?

Sofern wir über diese Informationen bzw. Parameter verfügen, können wir grundsätzlich vorab die Kosten unseres anwaltlichen Aufwandes einschätzen. Wir vereinbaren mit unseren Klienten ein freies Anwaltshonorar unter den oben genannten messbaren Parametern.

Um Ihnen individuell in ihrer wirtschaftlichen Situation rechtliche Auskünfte zu geben, empfehlen wir stets zu Beginn einer Schuldenregulierung einen gemeinsamen Termin, zur Individualisierung und Analyse Ihrer Einkommens- und Vermögenslage; im Zuge dieser gemeinsamen Besprechung werden sämtliche rechtliche Möglichkeiten ihrer Schuldenregulierung erörtert und auch sämtliche offene Fragen von Ihnen beantwortet.

Für die umfangreiche Schuldnerberatung, indem sie sämtliche rechtliche Möglichkeiten individuell aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenslage erhalten verzeichnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 250,00.

Die weiteren Kosten werden gemeinsam im Zuge einer einvernehmlichen Honorarvereinbarung geregelt. Im Zuge ihrer Schuldenregulierung erlauben wir uns das vereinbarte Honorar einmalig zu akontieren; d. h. wir vereinbaren eine Akontozahlung vor Beginn ihrer Schuldenregulierung und erfolgt erst nach Beendigung der gesamten Regulierung Ihrer Schulden eine Schlussrechnung, um sie während ihrer Schuldenregulierung nicht mit weiteren Kostenansprüchen zu belasten. Es wird sich nun die Frage stellen, welche Kosten können über die Beratungspauschale zusätzlich noch anfallen?

Um Ihnen unverbindlich Richtwerte zu geben, ist mit Kosten unseres Einschreitens – abhängig den oben genannten messbaren Parametern – ab EUR 1200,00 zu rechnen. zu leisten

Unseres Erachtens sind jedenfalls die Kosten der (1.) Schuldenanalyse in Höhe von EUR 250,00 (inkl. USt) sehr gut investiert, um selbst einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten ihrer persönlichen und individuellen Schuldenregulierung zu erhalten.

Nehmen Sie Ihre Chance war, und vereinbaren Sie einen Schuldenberatungstermin in unserer Rechtsanwaltskanzlei!

>> PDF DOWNLOAD ZUM AUSDRUCK

Weitere Fachartikel zum Thema.