ENGAGIERT.
SCHLAGKRÄFTIG.
INDIVIDUELL.

Dr. Markus Kaltseis
Rechtsanwalt in
Thalheim bei Wels

Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und vertreten unsere Mandanten mit größtem Engagement in sämtlichen individuellen Anliegen.

Eine persönliche, vertrauliche und kompetente Beratung und Vertretung erwartet Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Thalheim bei Wels.

Wir bieten eine kleine, effektive und schlagkräftige Einheit, um optimale, individuelle und wirtschaftliche Lösungen und Strategien erzielen zu können. Kreativ denken, geradlinig handeln!

Dr. Markus Kaltseis - Rechtsanwalt Wels-Thalheim

Recht bekommen

Eine kleine
Schlagkräftige
Einheit für die
richtige Strategie

In Ihrem Interesse

Kreativ
denken,
geradlinig
handeln

Spezialisierung

Geballte
Fachkompetenz
sorgt für
Effizienz

Ausgezeichnet
Basierend auf 63 Bewertungen
Christoph P 700
Christoph P 700
14 Februar 2024
Sehr kompetente und auch verständliche Erklärung des Sachverhaltes.
Andreas Eichenauer
Andreas Eichenauer
6 Dezember 2023
Professionelle Beratung. Sehr zu empfehlen.
Mister XY2010
Mister XY2010
1 Dezember 2023
Super Anwalt, ist immer für einen da, menschlich kompetent, da weiß man man ist in gutem händen
Noll 89
Noll 89
28 November 2023
Ich war gestern beim Dr Markus Kaltseis, wurde sehr gut beraten, top professionell, schlagkräftig, meine Sorgen und Ängste waren dann weg, das Ich weiß, Ich bin bei Ihm gut aufgehoben. Also das ist mein Anwalt auf Lebenszeit
Markus Hubauer
Markus Hubauer
16 November 2023
Top Anwalt, mit ehrlicher Beratung, menschlich und fachlich sehr gut, 100% Weiterempfehlung
Helmut Schweizer
Helmut Schweizer
8 August 2023
Ein Top Rechtsanwalt in Scheidungsangelegenheiten👌 Sehr kompetent und ein freundlicher,netter Anwalt 👍👍👍
Roswitha Hofer
Roswitha Hofer
11 Juli 2023
Mein Anliegen wurde von Herrn Dr. Kaltseis realistisch eingeschätzt. Ich wurde kompetent beraten und die Abwicklung war schnell und unkompliziert.

Spezialgebiete.

Rechtstipps.

Wurde während einer Ehe ein Unternehmen aufgebaut und haben beide Ehepartner mitgewirkt, ist es ratsam, für den Fall einer Ehescheidung eine Vorausvereinbarung zu treffen, in der wechselseitig sämtliche Ansprüche der Ehepartner geregelt werden, zumal ansonsten auch die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet werden kann.

>> Genau dieses Thema wird im Artikel „Unternehmen und Ehescheidung“ noch genauer behandelt

>> Mehr zu Partnerschaft, Scheidung und Trennung auf www.scheidungsanwalt-kaltseis.at

Wurden Sie Opfer, dann wehren Sie sich. Wir sind spezialisiert, Ihr investiertes Geld wieder zu beschaffen. Als erster Schritt: Machen Sie eine Strafanzeige und legen Sie sämtliche Beweise vor, über die Sie verfügen. Die Staatsanwaltschaft ist damit gezwungen, den Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen und dadurch können verantwortliche Personen ausfindig gemacht werden. Warten Sie nicht, sondern handeln Sie.

>> Mehr dazu im Fachartikel Bitcoin – wurden Sie abgezockt?

Die Ansprüche auf Entschädigung gegen die Fahrzeughersteller verjährt erst in 30 Jahren (OGH zu 8 Ob 28/21g). Haben Sie ein betroffenes Fahrzeug und Ihre Ansprüche noch nicht geltend gemacht, ist es sohin noch nicht zu spät (!). Auch wenn Sie Ihr betroffenes Fahrzeug zwischenzeitig weiterverkauft haben, stehen die Ansprüche weiterhin zu (OGH zu 7 Ob 65/22t). Holen Sie sich Ihr Geld zurück.

>> Mehr dazu im Fachartikel Dieselskandal – holen wir Ihr Geld zurück

Das Trauerschmerzengeld steht grundsätzlich dann zu, wenn sie einen nahen Angehörigen, der mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, bei einem Unfall verloren haben. Nach der Rechtsprechung gebührt aber Geschwistern auch dann ein Trauerschmerzensgeld, wenn zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls zwischen den Geschwistern eine intensive Gefühlsgemeinschaft bestand, die jener innerhalb der Kernfamilie annähernd entspricht (OGH zu 10 Ob 41/20g). Die intensive Gefühlsgemeinschaft kann vor allem durch andere Familienmitglieder nachgewiesen werden. Geld ersetzt nicht ihren verstorbenen Angehörigen, aber es ist eine Abfindung für den Verlust.

>> Mehr dazu im Fachartikel Trauerschmerzensgeld

Der Expartner holt entgegen seiner Zusage nach der Trennung nicht seine Sachen ab. Welche Rechte dem jeweilig anderen Partner zu kommen, hängt von seiner Rechtsstellung ab. Der betroffene Expartner hat den Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung, sohin das Recht die Entfernung der Sachen zu verlangen. Es besteht aber kein Recht dazu, die Sachen einfach wegzuschmeißen oder auf die Straße zu stellen (!), dadurch kann sogar ein Schadenersatzanspruch entstehen, wenn die Sachen weg sind oder beschädigt werden. Also Achtung.

>> Mehr zu Scheidung und Trennung auf www.scheidungsanwalt-kaltseis.at

Viele unterliegen dem Rechtsirrtum, dass aufgrund der Abschaffung des Pflegregresses, der jeweilige Sozialträger nicht mehr auf das verschenkte Vermögen greifen kann. Grundsätzlich ist es richtig, dass auf ein verschenktes Vermögen nicht mehr zurückgegriffen werden kann, dies gilt aber nicht, wenn der Pflegebedürftige im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Pflegeleistung noch im Besitz seines Vermögens ist. Auf noch vorhandenes Vermögen kann der Sozialträger ohne weiteres greifen und es sogar aufbrauchen. Es ist daher auch weiterzuempfehlen, zu Lebzeiten sein Vermögen weiterzugeben, zumal niemand Herr seines Schicksals ist.

Ein Ehevertrag während Ehe für den Fall der Ehescheidung hat den Vorteil, dass einzelne Scheidungsfolgen vorab geregelt werden können, also zu einem Zeitpunkt, wo zwischen den Ehepartnern noch ein gutes Kommunikationsklima besteht. Damit kann Streitigkeiten für den Fall der Ehescheidung im Vorfeld vorgebeugt werden. Wer nicht streiten will, sollte einen Ehevertrag abschließen.

>> Mehr zu Ehe, Scheidung und Trennung auf www.scheidungsanwalt-kaltseis.at

Die Aufteilung eines gemeinsam geschaffenen Vermögens während einer Lebensgemeinschaft ist leider gesetzlich nicht wie bei der Ehe geregelt. Streitigkeit aus der Aufteilung eines gemeinsamen Vermögens können daher sehr kostenintensiv werden. Es ist daher zu empfehlen, für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft eine schriftliche Trennungsvereinbarung abzuschließen.

>> Mehr zu Partnerschaft, Scheidung und Trennung auf www.scheidungsanwalt-kaltseis.at

 “Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der anfing, kleine Steine wegzutragen.”

Nicht alle Fälle gewinnt

man ein einem Tag –

grossen Zielen nähert man

sich Schritt für Schritt.

Aktuelle Fachartikel.

  • Published On: 31. August 2021Kategorien: Konkursrecht Unternehmen

    Das Kernstück der neuen Restrukturierungsordnung ist der Restrukturierungsplan. Die Restrukturierungsordnung beruht auf der Umsetzung der europäischen Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie. Das Restrukturierungsverfahren ermöglicht Unternehmen, das Unternehmen zu sanieren, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und den Bestand des Unternehmens sicherzustellen.