Weihnachten naht und wie jedes Jahr, ist es auch ein Spektakel des Konsums. Aber in Zeiten von Corona werden wohl Viele sich in Verzicht üben müssen, zumal sie aufgrund von Kurzarbeit bzw. sogar Kündigungen erhebliche finanzielle Einbußen verkraften müssen. Aber der Verzicht und die verlockenden Angebote zur Weihnachtszeit verleiten allzu Viele, sich mehr zu gönnen, als finanziell möglich ist. Dazu sind sie bereit, sich zu verschulden, ohne Überlegung, wie die Schulden zukünftig bezahlt werden können. Das Böse erwachen beginnt im neuen Jahr.

Die Ursachen einer Zahlungsunfähigkeit werden immer häufiger durch das Konsumverhalten verursacht. Sich mehr zu leisten, als es finanziell möglich ist, stellt keinen Einzelfall dar. In der heutigen Konsumgesellschaft werden vor allem zahlreiche Konsumgüter durch Banken fremdfinanziert. Da das Konsumverhalten nicht hinterfragt wird, können Viele schlussendlich jede einzelnen Kreditraten für die Anschaffung von Konsumgütern nicht mehr bezahlen. Sie stellen in der Regel ihre Zahlungen ein und hoffen das alles gut wird. Aber dem ist leider nicht so. Ab diesem Zeitpunkt wird der Schuldner nicht nur Opfer der Zinsenfalle, sondern auch der Betreibungskosten. Die Kredite werden fällig gestellt und es ist sich häufig der Schuldnern nicht bewusst, in welcher Höhe nun aus den Schulden zusätzliche Zinsen und Kosten anfallen. Die Zinsen werden häufig auf das Kapital aufgeschlagen (kapitalisiert) und führen bei längerfristigen offenen Verbindlichkeiten zu einer extremen Erhöhung der Schulden. Laut dem Schuldenreport aus dem Jahr 2019 liegt einer Durchschnittsverschuldung von EUR 68.000,00 bei einem Grundkapital von nur EUR 25.000,00 vor. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges ist der Schuldner zusätzlichen Kosten, vor allem Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten ausgesetzt, die schlussendlich dazu führen, dass der Schuldner seine offenen Verbindlichkeiten samt den zusätzlichen Zinsen und Kosten aufgrund seiner Einkommenslage keinesfalls mehr tilgen kann. Die Insolvenzpraxis zeigt vielmehr, dass gerade Privatinsolvenzen überwiegend durch den zusätzlichen Anfall von Zinsen und Betreibungskosten verursacht werden.
Nach meiner Erfahrung werden die Schuldner auch aus eigenem Verschulden Opfer der Schuldenfalle, zumal die Regulierung der Schulden nicht unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Einstellung der einzelnen Zahlungen durch die Schuldner erfolgt, sondern häufig erst viele Jahre später (!). Den Schuldnern fehlt vor allem das Bewusstsein, dass offene Schulden sich nicht von selbst lösen. Es hat (primär) der Schuldner die Initiative zu ergreifen, seine Schulden zu bereinigen. Die Praxis zeigt aber gerade das Gegenteil. Es betreiben die Gläubiger ihre Forderungen gegen ihre Schuldner mit dem Motto: Wer als erster kommt, malt zuerst! Wobei bei privaten Schuldnern mit Ausnahme der Lohnpfändung, die zwangsweise Betreibung kaum Erfolg hat.

Erst wenn die Schuldner aufgrund der Exekutionen, insbesondere der Lohnpfändung, nur eingeschränkt über ihr Einkommen verfügen, sodass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken können, werden erste Schritte der Schuldenregulierung angestrebt. Aber zu diesem Zeitpunkt ist es häufig schon zu spät, zumal sich zu diesem Zeitpunkt die Schulden um ein Vielfaches erhöht haben. Würden sämtliche Schuldner unmittelbar im Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Einstellung der Zahlungen tätig werden, dann könnte der Schuldner selbst die Verrechnung von (unverhältnismäßig) hohen Zinsen und Betreibungskosten vermeiden. Der Schuldenberg wäre viel geringer (!).
Ich habe jahrelange Erfahrung in der Regulierung von Schulden, vor allem auch von Privatpersonen, und kann ich nur empfehlen, unverzüglich nach der Kenntnis, sämtliche fällige Schulden nicht mehr fristgerecht bezahlen zu können, einen Anwalt ihres Vertrauens mit dem Spezialgebiet Insolvenzrecht aufzusuchen, um sich unmittelbar beraten zu lassen. Gute Beratung ist die halbe Miete (!).
Es ist ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit wesentlich, den Schuldenstand sowie seine Gläubiger zu kennen. Als weiterer Schritt sollten die Schuldenregulierungsmaßnahmen bestimmt werden.

Lassen sie Weihnachten nicht zur Schuldenfalle werden, überlegen sie vorab, was finanziell leistbar ist. Führen Sie eine Haushaltsrechnung und behalten sie stets ihre Schulden im wachsamen Auge, insbesondere zu Weihnachten, legen sie vorab ein finanziell leistbares Budget fest, um eine Verschuldung zu vermeiden.
Ich empfehle vor allem, für Weihnachtsgeschenke keine Schulden in Kauf zu nehmen. Weihnachten soll ein Fest der Familien sein und nicht der Konsumgüter.

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