Inwieweit muss der sogenannte "Wohnvorteil" des UnterhaDie Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 5. Dezember 2024, 8 Ob 103/24s, befasst sich mit der praxisrelevanten Frage, ob ein Antrag auf vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens nach § 211 IO, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Abtretungslaufzeit gemäß § 199 IO eingebracht wird, noch geeignet ist, die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 213 Abs 1 IO zu hindern.ltspflichtigen bei der Bemessung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?