Viele stellen sich die grundsätzliche Frage: „Ist es überhaupt notwendig, einen Scheidungsanwalt für die Scheidung zu beauftragen?“. Gerade wenn sich Ehepartner einvernehmlich trennen, entscheiden sie sich aufgrund der Scheidungskosten für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich ohne einen Scheidungsanwalt zu beauftragen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Scheidungs- sowie Unterhaltsrecht ist es durchaus möglich, ohne Scheidungsanwalt (Rechtsanwalt) eine Ehescheidung abzuwickeln. Doch die Vermögenssituationen der Ehepartner sind heute komplexer denn je und oft auch mit ehelichen Schulden untrennbar verbunden. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie auch die zu klärende Frage des Unterhaltes, bedarf durchaus der Kenntnis des Scheidungsrechtes, insbesondere auch der gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt. Es kann Ihnen sohin eine Beratung im Scheidungsrecht durch einen Anwalt, der insbesondere auf Scheidungsrecht spezialisiert ist (Scheidungsanwalt) wertvolle Dienste leisten, um Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten im Zuge der Scheidung darzulegen. Ein Experte für Familienrecht, der Erfahrungen als Scheidungsanwalt hat, kann Ihnen ein Wissen vermitteln, das Ihnen gegenüber Ihrem (Ex)Ehepartner(in) sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Zuge der Scheidung von Nutzen sein kann.

Ihr Scheidungsanwalt stellt folgende Fragen

  • Wer will die Scheidung?
  • Besteht Einvernehmen der Ehepartner über die Scheidung?
  • Wen trifft das Verschulden an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe (Scheidungsgründe)?
  • Wann war der Zeitpunkt der Trennung?
  • Wann wurde die eheliche Gemeinschaft aufgehoben?
  • Gibt es eheliche Ersparnisse sowie eheliches Gebrauchsvermögen?
  • Wer bekommt das eheliche Haus bzw. Wohnung?
  • Gehen beide Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nach?
  • Hat ein Ehepartner dem anderen einen Unterhalt zu leisten und ab wann?

Viele Fragen, die im Zuge einer Scheidung geklärt werden müssen. Es ist sohin ratsam, einen Scheidungsanwalt zumindest beratend beizuziehen, um im Zuge einer Scheidung seine eigenen Rechte und Ansprüche gegenüber dem Ehepartner geltend machen zu können.

Rechtsberatung Scheidung – verzichten Sie nicht darauf

Auf einen Scheidungsanwalt zu verzichten wäre nur dann sinnvoll, wenn der andere Ehepartner ebenfalls ohne anwaltlichen Beistand einer einvernehmlichen Ehescheidung zustimmt. Ich empfehle Ihnen jedoch unbedingt, einen Beratungstermin bei Ihrem Scheidungsanwalt des Vertrauens wahr zu nehmen. Sie sollten sich keinesfalls der Situation aussetzen, alleine auf einen Ehepartner mit seinem Scheidungsanwalt zu treffen. Wird Ihr Ehepartner durch einen Scheidungsanwalt vertreten, dann ist anzuraten, selbst einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.

Bei einer strittigen Scheidung, d.h. dass sich beide Ehepartner über die zu regelnden Scheidungspunkte und Voraussetzungen nicht einig sind, rate ich Ihnen unbedingt dazu, ebenfalls einen Scheidungsanwalt zu beauftragen. Im Zuge einer strittigen Scheidung wird die emotionale Belastung oft unterschätzt. Schon die Anwesenheit vor dem Gericht ist für viele emotional belastend und ist es meines Erachtens praktisch unmöglich, sich selbst in einem strittigen Scheidungsverfahren erfolgreich zu vertreten.

Ich rate Ihnen, sich in jedem Fall durch einen Scheidungsanwalt vertreten zu lassen, der Ihre Rechte in einem Scheidungsverfahren wahrt und durchzusetzen versucht. Es fehlt dem Einzelnen das Fachwissen über die Bestimmungen des Scheidungsverfahrens. Das Gericht hat grundsätzlich eine Anleitungspflicht für jene Parteien, die nicht anwaltlich vertreten sind. Das Gericht ist jedoch nicht dafür zuständig, Ihre Rechte im Zuge der Scheidung durchzusetzen. Im Zuge einer Scheidung geht es insbesondere darum, Ihre gesetzlichen Ansprüche und Rechte durchzusetzen. Dies setzt voraus, dass Sie überhaupt Ihre Rechte und Ansprüche im Zuge der Scheidung kennen!

Es wird leider heute oft aus Kostengründen auf die Beiziehung eines Scheidungsanwalts verzichtet und zeigen sich oft später die negativen Konsequenzen. Aus meiner Erfahrung zeigt sich jedoch, dass sich bei guter Beratung und Vertretung im Zuge einer Scheidung die Kosten des eigenen Rechtsanwalts oft aufgrund der Durchsetzung der Rechte und Ansprüche gegenüber dem anderen Ehepartner kompensieren.

Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen lässt sich ein Ehepartner oft vom anderen Ehepartner beeinflussen und hat keine guten Kenntnisse über seine Rechte und Ansprüche, sodass sich bei einvernehmlichen Scheidungen in Österreich viele um ihre Rechte und Ansprüche bringen lassen.

Bei einer Scheidung geht es meist um die eigene Existenzsicherung, insbesondere darum, ein Leben ohne den anderen Ehepartner fortzusetzen und für eine bestmögliche wirtschaftliche Absicherung zu sorgen. Der Scheidungsanwalt holt aufgrund seines Fachwissens auf verschiedenen Gebieten, die im Zuge einer Scheidung zu klären sind, ein für Sie bestmögliches Ergebnis heraus, sodass die Beauftragung eines Scheidungsanwaltes eine Investition in eine gesicherte und glückliche Zukunft ist.

Die Scheidungskosten werden häufig durch das Ergebnis der Scheidung, indem sie durch Unterhaltsansprüche bzw. Ausgleichszahlungen aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens mehr Geld bekommen, als wenn Sie keinen Scheidungsanwalt beigezogen hätten.

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