Schuldenregulierungsverfahren – für wen? Wie werden Sie Ihren Schuldenberg los? Sämtliche Gläubiger exekutieren Sie bereits und der Gerichtsvollzieher steht nahezu wöchentlich vor Ihrer Haustüre? Als Fachanwalt Insolvenzrecht bzw. Konkursrecht empfehle ich, so rasch wie möglich rechtliche Schritte zu setzen!

Werden sämtliche Schulden fällig gestellt und insbesondere gerichtlich mittel Klagen eingetrieben, entstehen erhebliche Mehrkosten und es ist insbesondere die Verzinsung beträchtlich. Warten Sie lange zu und stecken den Kopf in den Sand, werden sich Ihre Schulden in einem kurzen Zeitraum vervielfachen!

Schuldnerberatung:

Ich rate Ihnen unverzüglich eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Ich biete Ihnen diesbezüglich gerne eine Beratung.

Außergerichtlicher Ausgleich:

Wie können Sie die Betreibung sowie die erheblichen Zinsen aufhalten? Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, besteht der Vorteil darin, dass ich unverzüglich nach Auftragserteilung und Bevollmächtigung versuche, die Eintreibung Ihrer Schulden und damit auch den Anfall von erheblichen Mehrkosten (Eintreibungskosten, Gerichtsgebühren, Zinsen) aufzuhalten.

Ich empfehle Ihnen so rasch wie möglich eine Schuldnerberatung bei einem Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Insolvenzrecht bzw. Konkursrecht in Anspruch zu nehmen. Um Ihre Schuldenprobleme zu regulieren und Ihre wirtschaftliche Existenz wieder abzusichern, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Es muss gerade nicht, die Regulierung Ihrer Schulden in einem Privatkonkurs enden.

Sie müssen vorab einen Schuldenplan für die Schuldenregulierung mit allen Ihren Gläubigern erstellen, um sich einen gesamten Überblick über Ihren Schuldenstand zu verschaffen. Bei dieser Bestandsaufnahme ist auch Ihre Einkommens- und Vermögenslage festzustellen. Es ist anschließend festzustellen, ob Sie den gesamten Schuldenstand im Vergleich mit Ihrer Einkommenslage zur Gänze in Raten tilgen können. Ist dies nicht der Fall, dass Sie Ihren gesamten Schuldenberg mit Ratenvereinbarungen gegenüber den Gläubigern abbauen können, haben Sie die Möglichkeit eines außergerichtlichen Ausgleichs. Das bedeutet, dass Sie Ihren Gläubigern eine Ausgleichsquote nach Ihrer Einkommenslage anbieten (z.B. Schuldenstand € 100.000,00, Ausgleichsquote 30 % [§ 30.000,00], zahlbar in 5 gleichen jährlichen Raten in Höhe von 6 % [€ 6000,00]). Der Nachteil des außergerichtlichen Ausgleichs liegt darin, dass alle Gläubiger der Ausgleichsquote zustimmen müssen. Stimmt ein Gläubiger der Ausgleichsquote nicht zu, dann ist der außergerichtliche Ausgleich als gescheitert anzusehen. Es sollte dann anschließend unverzüglich der Antrag auf Eröffnung eines Privatkonkurses samt einem Zahlungsplan bei Gericht eingebracht werden.

Schuldenregulierungsverfahren in Österreich:

Mit der Eröffnung des Privatkonkurses werden sämtliche Zinsen gestoppt und es besteht eine Exekutionssperre. Ab Eröffnung eines Privatkonkurses können Schulden also nicht mehr exekutiert werden. Das Konkursrecht bzw. Insolvenzrecht ist in Österreich derart gestaltet, dass die Eröffnung des Privatkonkurses allein Ihre Schulden nicht reguliert. Wie kommen sie zu ihrerSchuldbefreiung?

Zahlungsplan im Schuldenregulierungsverfahren:

Im Privatkonkurs besteht seit der Konkursnovelle 1993 die Möglichkeit, den Gläubigern einen Zahlungsplan anzubieten. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Privatkonkurses sollten Sie gleichzeitig einen weiteren Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes beim Konkursgericht einbringen. Der Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes kann jedoch während der gesamten Dauer des Privatkonkurses gestellt werden. Im Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes haben Sie anzuführen, auf welche Weise die Gläubiger befriedigt oder sichergestellt werden sollen. Im Antrag sind als Mindestinhalt die den Konkursgläubigern zukommende Zahlungsplanquote (z.B. 10 %) und die Fälligkeit der einzelnen Raten (z.B. in 5 jährlichen Raten je 2 %) anzuführen.

Abschöpfungsverfahren Österreich:

Scheitert der Antrag auf Annahme eines Zahlungsplanes und somit das Schuldenregulierungsverfahren, weil nicht die Mehrheit der Gläubiger Ihrem Zahlungsplan zu stimmen, haben Sie noch die Möglichkeit, einen weiteren Antrag auf Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens zu stellen.

Dabei haben Sie zu beachten, dass der Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens spätestens mit dem Antrag auf Annahme des Zahlungsplanes gestellt werden muss (§ 199 Abs. 1 IO). Haben Sie den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens verabsäumt, so können Sie diesen Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens nur mehr dann stellen, wenn Sie einen neuen, verbesserten Zahlungsplan vorlegen.

Beim Abschöpfungsverfahren handelt es sich um die letzte Möglichkeit für Sie, die Restschuldbefreiung (d.h. Ihre Schulden zu regulieren und nach Durchführung des Abschöpfungsverfahrens schuldenfrei zu sein) ohne Zustimmung der Gläubiger zu erlangen. Das Wesen des Abschöpfungsverfahrens besteht darin, dass der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte an einen vom Gericht zu bestellenden Treuhänder abtritt. Der Treuhänder wird während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens den Lohn pfänden und das pfändbare Einkommen an die Konkursgläubiger verteilen. Während diesem Zeitraum dürfen Sie selbst keine Zahlungen an die Gläubiger leisten, sondern nur an den Treuhänder. Das Abschöpfungsverfahren dauert grundsätzlich 7 Jahre (§ 199 Abs. 2 IO) und es tritt die Restschuldbefreiung dann ein, wenn die Laufzeit der Abtretungserklärungen abgelaufen ist und die Konkursgläubiger während des Konkurs- und Abschöpfungsverfahrens zumindest 10 % Ihrer Forderungen erhalten haben.

Fachanwalt Insolvenzrecht – Wo liegt mein Vorteil?

Wie Sie sehen, ist das Insolvenzverfahren Österreich sowie auch das Sanierungsverfahren komplex gestaltet und empfehle ich Ihnen, für den gerichtlichen Antrag auf Einleitung von Schuldenregulierungsverfahren (=Privatkonkurs), Insolvenzverfahrens, Sanierungsverfahrens, Zahlungsplanes sowie Abschöpfungsverfahrens in Österreich unbedingt einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Ihre Vorteil:

Sie bekommen bei mir rasch einen Termin zur Schuldnerberatung. Bei Beauftragung werden Ihre Schuldenprobleme unverzüglich versucht zu regulieren und insbesondere sind wir bestmöglich bemüht, die Betreibung der Schulden durch Ihre Gläubiger aufzuhalten. Damit ersparen Sie sich grundsätzlich erhebliche Mehrkosten an Prozess- und Gerichtsgebühren sowie Zinsen.

Haben Sie Mut und ergreifen Sie die Initiative, um sich von Ihren Schulden zu befreien! Als Fachanwalt Insolvenzrecht berate und vertrete ich sie gerne in Insolvenzverfahren Österreich, Sanierungsverfahren sowie Schuldenregulierungsverfahren und stelle ich ihren Insolvenzantrag beim zuständigen Konkursgericht.

Warten Sie nicht zu, sondern vereinbaren Sie bei mir einen Termin zur Schuldnerberatung in Wels-Thalheim.

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