Wesentliche Änderungen im Erbrecht!

Im Mittelpunkt der Erbrechtsreform (ErbRÄG 2015) steht eine große, umfassende sprachliche und zum Teil auch inhaltliche Modernisierung der gesamten erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB. Wesentliche Änderungen sind etwa

  • die Erweiterung der Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe,
  • die Verschärfung der Formanforderungen für fremdhändige letztwillige Verfügungen,
  • die Einführung eines Pflegevermächtnisses,
  • der Entfall des Pflichtteilsanspruchs von Vorfahren,
  • die Ermöglichung einer Stundung oder Ratenzahlung des Geldpflichtteils,
  • die Neugestaltung der Pflichtteilsberechnung sowie
  • die Vereinheitlichung der Verjährungsregelungen.

Wir beraten Sie gerne und empfehlen wir, Ihren Nachlass letztwillig zu regeln.

Ihr Rechtsanwaltsteam Dr. Markus Kaltseis LL.M.

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